 Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Angebot und Annahme: Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (diese "Bedingungen") gelten als Bestandteil aller Angebote, Empfangsbestätigungen, Rechnungen, Bestellungen und anderer Dokumente, ob in elektronischer oder handschriftlicher Form, für den Verkauf von Waren oder Entwicklungsdienstleistungen (gemeinsam die "Ware") durch PEER Bearing Company (gemeinsam mit seinen Nachfolgern und Bevollmächtigten, der "Verkäufer") an den jeweiligen Käufer ("Käufer"). Sofern vom Verkäufer nicht anderweitig schriftlich vereinbart, akzeptiert der Käufer diese Bedingungen durch eine Bestellung oder eine Prognose für Waren mit für den Verkäufer akzeptablen Mengen und Lieferdaten, nachdem er diese Bedingungen erhalten hat (oder Angebote, Empfangsbestätigungen, Rechnungen, Bestellungen oder andere Dokumente, die diese Bedingungen als Referenz enthalten) und ihnen zustimmt (die Zustimmung gilt als gegeben, wenn der Käufer den Verkäufer innerhalb von fünf (5) Tagen nach Empfang der schriftlichen Bestätigung/Empfangsbestätigung einer solchen Bestellung, die diese Bedingungen als Referenz enthält, nicht in schriftlicher Form vom Gegenteil informiert) und die Warenlieferung annimmt oder den im Angebot genannten Preis bezahlt (das Angebot, das auf diese Bedingungen verweist), je nachdem, was zuerst eintrifft. Sofern vom Verkäufer schriftlich nicht anders vereinbart, widerspricht und lehnt er hiermit sämtliche in der Bestellung oder in einem anderen Dokument des Käufers enthaltenen Bestimmungen oder Bedingungen ab, die im Widerspruch zu diesen Bedingungen stehen oder einen Zusatz darstellen; diese Bedingungen ersetzen sämtliche anderen allgemeinen Bedingungen.
- Angebot: Angebote des Verkäufers sind für die Dauer von 30 Tagen nach Ausstellungsdatum gültig. Nach 30 Tagen verlieren sie ihre Gültigkeit. Das Angebot kann vom Verkäufer schriftlich storniert werden.
- Preise: Alle Preise sind Angebotspreise und können ohne Vorankündigung des Verkäufers geändert werden, einschließlich (ohne Begrenzung) in dem Zeitraum zwischen Käufer-Bestelldatum und Lieferdatum. Die Preisen enthalten keinerlei anfallende Steuern und können daher in Höhe einer solchen Steuer angehoben werden.
- Prototypen: Wenn der Käufer eine Ware bestellt, die als "Prototyp" oder "Muster" gekennzeichnet ist und/oder der Verkäufer eine solche liefert, werden hinsichtlich eines solchen Prototyps keinerlei Garantien, Gewährleistungen oder Zusicherungen hinsichtlich der Eignung für einen bestimmten Zweck oder der Marktgängigkeit gegeben. Der Käufer hat die Pflicht und alleinige Verantwortung, einen Prototyp oder ein Muster vor der Annahme und/oder Einarbeitung in Endanwendungen zu testen. Überdies kann eine Produktionsware, die auf einem Prototyp-Design basiert, hinsichtlich Fertigungsverfahren und Materialien vom Prototyp abweichen. Daher ist es die Pflicht und alleinige Verantwortung des Käufers, Produktionsware, die auf Prototypen oder Muster-Designs basiert, zu testen und anzunehmen.
- Zahlungen sind binnen 30 Tagen netto zu leisten: Die Zahlungsbedingungen sind Nettozahlung 30 Tage nach Rechnungserhalt (genehmigter Kreditantrag vorausgesetzt). Alle Zahlungen sind in US-Währung zu entrichten (sofern nicht anderweitig schriftlich vom Verkäufer vor Auslieferung vereinbart).
- Werkzeuge: Unter "Werkzeuge" sind solche Werkzeuge wie Spannvorrichtungen, Gussformen, Messgeräte, Armaturen, Formen und/oder Muster zu verstehen, die für die Herstellung von Waren oder Teilen erforderlich sind, die über das Prototypenstadium der Konstruktion hinausgehen. Wenn zutreffend, beträgt die Zahlungsfrist für individuelle Werkzeuge, wenn im Angebot des Verkäufers oder der Werkzeugbestellung nicht anderweitig vereinbart, fünfzig Prozent (50 %) des Preises, zahlbar bei Bestellung, wobei die verbleibenden fünfzig Prozent (50 %) bei Werkzeugfertigstellung zahlbar sind.
- Anwaltsgebühren: Der Käufer haftet gegenüber dem Verkäufer für alle Kosten und hat für Anwaltsgebühren, Gerichtskosten und andere Rechtskosten aufzukommen, die dem Verkäufer beim Durchsetzen dieser Bedingungen entstanden, einschließlich jeglichem Versuch, überfällige Zahlungen des Käufers einzutreiben oder für Kosten, die aufgrund von Verletzungen der zwischen Käufer und Verkäufer bestehenden schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen, einschließlich dieser allgemeinen Bestimmungen, durch den Käufer entstanden.
- Geforderte Änderungen: Wenn der Käufer Konstruktions-, Designs- oder sonstige Änderungen verlangt ("Geforderte Änderungen"), werden solche geforderten Änderungen anhand einer oder mehrerer technischer Änderungsanweisungen, Zeichnungen, CAD-Daten oder ähnlicher Dokumentationen belegt und, falls vom Verkäufer genehmigt, strikt im Einklang mit solchen Formularen vorgenommen. Wenn durch die geforderten Änderungen Kosten entstehen, unterbreitet der Verkäufer dem Käufer ein Angebot zur Implementierung der geforderten Änderungen. Wenn sich die geforderten Änderungen auf die Warenkosten des Verkäufers auswirken, wird ein aktualisiertes Angebot unterbreitet.
- Zinsen: Es steht dem Verkäufer frei, dem Käufer für innerhalb der genannten Frist nicht gezahlte Restbeträge monatlich 1 1/2 % Zinsen oder den gesetzlich festgelegten Höchstsatz zu berechnen, wobei die kleinere Summe maßgeblich ist.
- Steuern: Alle Steuern, Zölle und andere behördlichen Abgaben (mit Ausnahme von Grund- und Einkommenssteuern), einschließlich entsprechende Zinsen oder Bußgelder, die dem Verkäufer direkt oder indirekt auferlegt werden oder von ihm direkt oder indirekt für Herstellung, Produktion, Verkauf, Lieferung, Import, Verbrauch oder Verwendung der hierin verkauften Ware eingefordert werden müssen (einschließlich Zölle und Verkaufs-, Umsatz-, Verbrauchs-, Quellen- und Lizenzsteuern) werden dem Käufer erhoben und von ihm an den Verkäufer abgeführt.
- Finanzen: Wenn die Finanzlage des Käufers zu irgendeinem Zeitpunkt für den Verkäufer unbefriedigend wird, behält sich der Verkäufer nach vernünftigem Ermessen und nach schriftlicher Mitteilung das Recht vor, die Lieferungen zu stornieren oder zufriedenstellende Sicherheiten oder Vorauszahlungen zu verlangen. Wenn der Käufer seiner Zahlungspflicht oder anderen Punkten dieser Bedingungen oder anderer anverwandter Übereinkünfte nicht nachkommt, kann der Verkäufer (ohne Haftung und zusätzlich zu anderen Maßnahmen) alle nicht gelieferten Teile der Waren im Transit stoppen, bis der Käufer, unabhängig der Fälligkeit, alle offenen Beträge, einschließlich die der vorliegenden Vereinbarung, bezahlt hat. Der Käufer bleibt in jedem Fall für alle offen stehenden Rechnungsbeträge haftbar.
- Stornierung: Ohne die Zustimmung des Verkäufers, deren Zurückhaltung in seinem alleinigen Ermessen liegt, können Bestellungen weder storniert noch umgeplant werden. Ungeachtet jeglicher gegenteiliger Regelungen dieser Bestimmungen können Bestellungen für Sonder-, Einzel- oder wertsteigernde Anfertigungen und andere nicht standardmäßige Waren, einschließlich unfertige Erzeugnisse und Waren, die sonstwie vom Verkäufer mit "NCNR" oder "unkündbar" markiert sind, nicht storniert und nicht zurückgegeben werden.
- Höhere Gewalt: Der Verkäufer ist nicht haftbar für die Verzögerung oder Nichterfüllung der Lieferung aus Gründen, die sich seiner Kontrolle entziehen, einschließlich Erdbeben, Tornados, Feuer, Flut, Terrorakte, Streiks oder andere Arbeitskonflikte, Mangel an Arbeitskräften oder Material, Schäden an Maschinen, Sabotageakte, Aufstände, verspätete oder fehlende Beförderung oder Vorschriften von Regierungsbehörden.
- Versand und Auslieferung: Sofern nicht ausdrücklich vom Verkäufer schriftlich vereinbart:
- Lieferungen werden durch ein vom Verkäufer beauftragtes Frachtunternehmen vorgenommen.
- Der Käufer ist für alle Versandkosten verantwortlich.
- Ein solches Frachtunternehmen agiert als Agent des Käufers und die Übergabe an einen Frachtführer gilt als Übergabe an den Käufer.
- Alle Verkäufe und Warenlieferungen sind FOB Versandstelle (sofern vom Verkäufer nicht anderweitig schriftlich angegeben), zu welchem Punkt die Eigentumsrechte und alle Verlustrisiken vom Verkäufer auf den Käufer übergehen, unter der Voraussetzung, dass der Verkäufer ein Kaufsummen-Sicherungsrecht an der Ware zurückbehält, bis der volle Kaufpreis vom Käufer bezahlt ist.
- Lieferung, Versanddaten und Versandkosten sind Richtwerte und der Verkäufer ist für Lieferverzögerungen aus welchem Grund auch immer nicht verantwortlich, sofern sich die Parteien nicht ausdrücklich schriftlich auf spezielle Vertragsstrafen für Spätlieferungen geeinigt haben.
- Der Verkäufer wird die Ware so verpacken, wie er zum Schutz bei üblicher Behandlung als notwendig erachtet und Extrakosten berechnen, wenn Sonderbedingungen vorliegen.
- Inspektion, Ansprüche: Der Käufer muss die gelieferte Ware überprüfen und dem Verkäufer innerhalb von 5 Tagen nach Lieferungserhalt schriftlich sämtliche Ansprüche aufgrund von Fehlbestand und/oder Beschädigungen mitteilen; die Ware wird als angenommen betrachtet und derartige Ansprüche verfallen, wenn ein derartiger schriftlicher Anspruch nicht rechtzeitig geltend gemacht wird. Beschädigte Ware oder Kisten müssen den vom Frachtunternehmen und Käufer unterzeichneten Original-Frachtbrief enthalten mit dem Verweis, dass der Käufer die Ware vom Verkäufer im reklamierten Zustand erhielt.
- Richtlinien der Warenlagerung: Hinsichtlich fester Bestellungen wird der Verkäufer, wenn er dem zugestimmt hat, die Ware bis zu maximal 45 Tagen nach Produktfertigung lagern. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, nach 45 Tagen eine monatliche Lagergebühr zu zahlen, die 3,5 % des Rechnungsbetrages der verkauften Ware entspricht. Ein neues Lieferdatum kann 12 Monate das ursprünglichen Lieferdatums nicht überschreiten.
- Eingeschränkte Garantie; Gewährleistungsausschluss; Haftungsbeschränkung: Der Verkäufer garantiert, dass die Ware bei angemessener Verwendung und ordnungsgemäßer Wartung für einen Zeitraum von zwölf (12) Monaten ab Versanddatum frei von Material- und Herstellungsfehlern ist, vorausgesetzt dass die Verwendung der Ware vom Verkäufer genehmigt und ihm die defekte Ware zur Analyse zurückgesandt wurde. DER VERKÄUFER SCHLIESST JEDE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG, OB VERTRAGLICHER ODER GESETZLICHER ART, AUS, DIE IN DIESEN NUTZUNGSBEDINGUNGEN NICHT ENTHALTEN IST, EINSCHLIESSLICH DIE STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT, DIE NICHT-VERLETZUNG VON RECHTEN UND DIE EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. UNTER KEINEN UMSTÄNDEN IST DER VERKÄUFER DEM KÄUFER GEGENÜBER FÜR IRGENDWELCHE SPEZIELLEN ODER FOLGESCHÄDEN, STRAFEN, INDIREKTE ODER BEILÄUFIGE VERLUSTE ODER SCHÄDEN ALLER ART HAFTBAR, WODURCH AUCH IMMER VERURSACHT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF SOLCHE SCHÄDEN, DIE DRITTEN GEGENÜBER DEM KÄUFER ZUERKANNT WURDEN, ENTGANGENE GEWINNE UND VERLUSTE VON EINNAHMEN, DIE IM DIREKTEN ODER INDIREKTEN ZUSAMMENHANG MIT DER LIEFERUNG VON IN DIESER VEREINBARUNG ENTHALTENEN WAREN STEHEN, SELBST DANN NICHT, WENN SICH DER VERKÄUFER ÜBER DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER VERLUSTE IM KLAREN IST UND WENN EIN SOLCHER ANSPRUCH AUF VERTRAGSRECHT, AUSSERVERTRAGLICHER HAFTUNG, FAHRLÄSSIGKEIT ODER GEFÄHRDUNGSHAFTUNG BERUHT. Wenn sich die Parteien auf das Vorhandensein eines Schadens oder Defekts einigen, besteht das ausschließliche Rechtsmittel des Käufers und die einzige Haftung des Verkäufers im Austausch der betreffenden Ware oder einer Gutschrift in Höhe des Wareneinkaufwertes, falls diese bereits bezahlt wurde. Unter dieser Vereinbarung sind die Verpflichtung des Verkäufers und das ausschließliche Rechtsmittel des Käufers auf einen solchen Austausch beschränkt, der daran gebunden ist, dass der Verkäufer innerhalb des Garantiezeitraums, nicht später als zehn (10) Tage nach Feststellung, eine schriftliche Mitteilung über den vermeintlichen Defekt erhält. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, allen Garantieverpflichtungen durch eine Rückerstattung aller durch den Käufer an ihn für die Ware geleisteten Beträge nachzukommen, woraufhin der Käufer die Ware(n) unverzüglich an den Verkäufer zurückzusenden hat. IN KEINEM FALL DARF DER GESAMTE HAFTUNGSUMFANG DES VERKÄUFERS UNTER DIESEN ODER AUFGRUND DIESER BEDINGUNGEN DIE VOM VERKÄUFER TATSÄCHLICH VOM KÄUFER ERHALTENEN GESAMTEINNAHMEN FÜR DIE HIERUNTER ERWORBENE WARE, FÜR DIE EIN HAFTUNGSANSPRUCH GELTEND GEMACHT WIRD, ÜBERSTEIGEN. DER VERKÄUFER IST UNTER DIESER EINGESCHRÄNKTEN GARANTIE ODER SONSTWIE IN KEINERLEI WEISE FÜR DIE NORMALE ABNUTZUNG VERANTWORTLICH ODER FÜR WARE, DIE NACH DER LIEFERUNG VOM VERKÄUFER UND IN SEINEM EIGENEN ERMESSEN ALS GEGENSTAND VON UNFALL, MISSBRAUCH, FEHLANWENDUNG, UNSACHGEMÄSSER MONTAGE ODER SCHMIERUNG, UNSACHGEMÄSSER REPARATUR ODER UMWANDLUNG, UNSACHGEMÄSSER WARTUNG, VERNACHLÄSSIGUNG, ÜBERMÄSSIGEN EINSATZBEDINGUNGEN ANGESEHEN WIRD UND FÜR SCHÄDEN, DIE VOM KÄUFER VERURSACHT ODER IHM ZUZUSCHREIBEN SIND.
- Rechte an geistigem Eigentum, Vertraulichkeit: Der Käufer erkennt an und stimmt zu, dass alle Rechte, Titel und Anteile an (a) allen Rechten des geistigen Eigentums der Ware; (b) allen Prozessen, Methoden, Formeln, Inhaltsstoffen, Designs, Prozeduren und anderen Praktiken, die vom Verkäufer angewandt wurden oder die sich auf die Herstellung und den Verkauf der Ware beziehen, einschließlich aller darin enthaltenen Rechte an geistigem Eigentum; und (c) allen vom Verkäufer für die Herstellung und den Verkauf der Ware verwendeten Ausrüstungen und Werkzeuge, einschließlich aller darin enthaltenen Rechte an geistigem Eigentum (gemeinsam "Verkäufer-Technologie") beim Verkäufer verbleiben. Der Käufer überträgt hiermit dem Verkäufer alle Rechte (einschließlich Rechte am geistigen Eigentum), Titel und Anteile, über die er jetzt oder zu einem späteren Zeitpunkt verfügt, an der Verkäufer-Technologie und aller von der Ware abgeleiteten Werke und Verbesserungen, und stimmt zu, alle Dokumente beizubringen und alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Übertragung vorzunehmen. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, dem Käufer aus irgendeinem Grund die Verkäufer-Technologie preiszugeben. Der Käufer stimmt zu, dass die Verkäufer-Technologie und alle hierunter dem Käufer vom Verkäufer bereitgestellten Informationen vertraulich sind und vom Käufer ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers weder verwendet noch offengelegt werden dürfen, abgesehen zur Erfüllung dieser Bedingungen. Der Käufer setzt diese Geheimhaltungsverpflichtung bei seinen Angestellten und Agenten durch und hat dem Verkäufer auf Anfrage alle derartigen Informationen sowie Kopien davon zurückzustellen.
- Schadenersatz: Der Käufer stellt den Verkäufer, seine Tochtergesellschaften und seine Angestellten von der Haftung bezüglich Leistungspflicht, Verlusten, Ansprüchen, Kosten und Ausgaben frei (einschließlich angemessener Anwaltshonorare und -kosten), die im Zusammenhang mit Ansprüchen, Untersuchungen, Rechtsstreits oder Verfahren (unabhängig davon, ob der Verkäufer eine Partei darstellt) durch Handlungen oder Unterlassungen seitens des Käufers unter diesen Bedingungen oder sonstwie hinsichtlich Verwendung, Betrieb oder Besitz der Ware entstehen oder angeblich entstehen. Ohne Einschränkung der vorherigen Ausführungen, stellt der Käufer (auf eigene Kosten) den Verkäufer von der Haftung frei und wird alle Klagen abwehren oder bereinigen, soweit sie auf einem Anspruch beruhen, dass nach den Spezifikationen des Käufers gefertigte Ware die Rechte am geistigen Eigentum einer anderen Partei verletzte.
- Sonstiges: (a) Verzichtserklärung. Der Verzicht auf oder die Verzögerung der Anwendung von Rechten durch den Verkäufer und regelmäßige Verhaltensweisen zwischen Käufer und Verkäufer sind nicht als Verzicht auf die Rechte des Verkäufers anzusehen. (b) Übertragung. Diese Vereinbarung ist bindend und gereicht zum Nutzen der Parteien dieser Verordnung und ihre jeweiligen Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger. Der Käufer kann seine Rechte aus dem vorliegenden Vertrag ohne die schriftliche Zustimmung des Verkäufers nicht übertragen, aber der Verkäufer kann seine Rechte und Verpflichtungen an allen Vermögensgegenständen unter diesem Vertrag einem Rechtsnachfolger übertragen (unabhängig ob es sich um das Ergebnis von Verkäufen von Anteilen, Vermögenswerten oder eines Unternehmenszusammenschlusses handelt). Der Verkäufer kann außerdem alle seine unter diese Vereinbarung fallenden Verpflichtungen abtreten. (c) Anwendbares Recht; Gerichtsstand. Diese Bedingungen unterliegen den Gesetzen des US-Bundesstaates Illinois (ungeachtet möglicher Rechtskollisionen). Die Parteien erkennen die ausschließliche Zuständigkeit der bundesstaatlichen oder staatlichen Gerichte von Illinois an, um jegliche Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung beizulegen. (d) Ergänzung. Diese Bedingungen stellen die gesamte Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer hinsichtlich der Ware dar, und keine Bestimmung kann geändert oder aufgehoben werden, sofern keine schriftliche, von beiden Parteien unterzeichnete Zustimmung, vorliegt. (e) Trennbarkeit. Sollte irgendeine Bedingungen dieser Vereinbarung unwirksam oder nichtig sein, behalten alle anderen Bedingungen dennoch ihre Gültigkeit. (f) Anrechnung. Alle in dieser Vereinbarung enthaltenen Ansprüche gegenüber dem Verkäufer können vom Verkäufer für Gegenansprüche, die auf Transaktionen mit dem Käufer beruhen, eingesetzt werden. (g) Definitionen. Der hier verwendete Begriff "einschließlich" bedeutet "einschließlich, und ohne Begrenzung."
- Gebrauchstauglich; Exportbestimmungen: Der Verkäufer ist für die Übereinstimmung mit Standards, Codes oder Bestimmungen hinsichtlich der Warenkombination in der Anwendung des Käufers oder der Verwendung der Ware nicht verantwortlich. Der Käufer erfüllt die Richtlinien der US Government Export Administration und die entsprechenden Dokumentsanforderungen und internen Kontrollverfahren. Der Käufer ist verantwortlich, alle erforderlichen Export- oder Importlizenzen und Bewilligungen zu beschaffen.
- Produktverbote: Der Käufer verpflichtet sich, alle Verbote oder Warnungen bezüglich der Benutzung der Waren einzuhalten.
- Unsachgemäße Verwendung des Produkts: Der Verkäufer stimmt zu, DIE WARE NIEMALS FÜR EINE ANWENDUNG ZU VERWENDEN, DIE ERNSTHAFTE RISIKEN FÜR LEBEN ODER EIGENTUM ZUR FOLGE HABEN KÖNNEN, OHNE SICHERZUSTELLEN, DASS DAS SYSTEM INSGESAMT UNTER BERÜCKSICHTIGUNG DIESER RISIKEN ENTWICKELT WURDE UND DIE VOM VERKÄUFER BEREITGESTELLTE WARE FÜR DEN VORGESEHENEN EINSATZ INNERHALB DER GESAMTEINRICHTUNG ODER DES GESAMTSYSTEMS ORDNUNGSGEMÄSS INSTALLIERT IST.
Allgemeine Liefer-und Zahlungsbedingungen GER-EN
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